Legal Enzyklopädie. Der Buchstabe A

TOCHTERGESELLSCHAFTEN

- Natürliche und juristische Personen, der fähig ist, die Aktivitäten von juristischen Personen zu beeinflussen und (oder) Einzelpersonen in unternehmerische Tätigkeiten ausüben. AL juristische Person sind:

1) ein Mitglied des Board of Directors (Aufsichtsrat) oder eines anderen Leitungsorgan, ein Mitglied seiner kollegialen Exekutivorgan, sowie die Person, die Befugnisse ihrer alleinigen Exekutivorgan der Durchführung;

2) Personen, die zur gleichen Gruppe von Personen gehören, die zu der juristischen Person gehören;

3) Personen, die das Recht haben, von mehr als 20% der Gesamtzahl der Stimmen auf die Aktien (Beiträge, Beteiligungen) mit dem genehmigten (Aktie) Kapital dieser Einheit angebracht zu verfügen;

4) eine juristische Person, in der diese juristische Person berechtigt ist, von mehr als 20% der Gesamtzahl der Stimmen auf die Aktien (Beiträge, Beteiligungen), die an entsorgen

das genehmigte (Aktie) Kapital dieser juristischen Person.

Wenn eine juristische Person Mitglied der Finanz-und Industriegruppe ist, zu seiner AL sind auch die Mitglieder des Board of Directors (Aufsichtsrat) oder anderen Organismen für gemeinsame Verwaltungsstellen,

kollektiven Organe der Finanz- und Industriegruppen, sowie Personen, die Befugnisse der alleinigen Organe der Finanz- und Industriegruppe ausüben.

AL natürliche Person in der Wirtschaft tätig sind:

1) Personen, die derselben Gruppe von Personen gehören, die die gegenwärtige natürliche Person besitzen;

2) eine juristische Person, in dem diese Person das Recht, von mehr als 20% der Gesamtzahl der Stimmen auf die Aktien (Beiträge, Beteiligungen) mit dem genehmigten (Aktie) Kapital dieser juristischen Person angebracht zu entsorgen hat.