Legal Enzyklopädie. Buchstabe D

ÜBERTRAGUNG VON REGELUNG

- Normative Handlungen der Exekutive, die von der Delegation (Sonderauftrag) ausgegeben werden, das Parlament in Angelegenheiten ihrer Zuständigkeit und haben die Kraft des Gesetzes.

DZ aufgrund der Notwendigkeit einer schnellen, operative Lösung für ein Problem, das nicht mit einer bestimmten Regierungsbehörde zugeordnet ist, wirkt zur Ausgabe von Gesetzeskraft in Zeiten des Notstands hat. Für DZ gibt es eine Reihe von Bedingungen:

1) für einen begrenzten Zeitraum;

2) zeigt die genaue Reihe von Fragen im Akt der Delegation identifiziert;

3) die Bestimmungen des Gesetzes unterliegen nicht der weiten Auslegung;

4) nicht Befugnisse Vorschriften zu erlassen, die die entgegengesetzte Wirkung haben;

5) subdelegatsiya unmöglich.

DZ muss mit dem Gesetz entsprechen, in ihrer Ausführung veröffentlicht werden oder so lange wirken, da es keine entsprechenden Gesetz veröffentlicht wird.