Legal Enzyklopädie. Buchstabe F

Gehäuse Gesetzgebung

- Ein Satz oder ein System von Rechtsnormen, die Gehäuse Beziehungen regeln, das heißt, Beziehungen, die den Bedürfnissen der Bürger in das Gehäuse richten.

Aktion J. Z. auf einer solchen Beziehung zu verbreiten, die Bedürfnisse der Bürger im Gehäuse gerecht zu werden, die Gegenstand von denen ist das Wohnzimmer, geeignet für einen dauerhaften Aufenthalt darin.

J. C regelt die Beziehungen zwischen der Bereitstellung und Nutzung von Wohnungen in den Wohnheimen (einschließlich Studenten, saisonale und Zeitarbeiter), Manöver Fonds, Serviceräume. Sie regelt die Beziehungen zwischen der Nutzung des Eigentums subtenant und temporäre Bewohner. Zugleich gilt es nicht für die Beziehungen über die Verwendung der S-Wohnungen (in dem Land, villen Baugenossenschaften, Gartenverbände). Solche Einrichtungen sind in den Wohnungsbestand nicht enthalten.

J. Z. regelt nicht die Beziehungen über die Verwendung der für die Unterbringung geeignete Räumlichkeiten in Anhängern, vorgefertigte Gebäude und andere Strukturen, ist nicht für die dauerhafte Unterbringung Bedürfnisse zu erfüllen.

Unter der Wirkung der Fall J. H., nicht alle Beziehungen, die den Bedürfnissen der Bürger in einem permanenten Gehäuse adressieren.

J. Z. bezieht sich auf die Anzahl von komplexen rechtlichen Strukturen, auch in ihren Mitgliedschaftsregeln in verschiedenen Industriezweigen. Dies ist die Norm des staatlichen Rechts das Recht der Bürger auf das Gehäuse, Grundprinzipien der Umsetzung und Schutz verankert; Regeln des Verwaltungsrechts,

Bereitstellung von Wohnraum-Management, die Registrierung der Bürger in eine Wohnung brauchen, die Verteilung der Wohnungen, die Kontrolle über ihre ordnungsgemäße Wartung und Betrieb; Zivilrecht Besitzverhältnisse, Nutzung und Entsorgung von Wohngebäuden regeln; Normen für Finanzrecht, bieten

Richtung der Mittel für die vollständige Instandsetzung des Wohnungsbestandes, Gehäuse und andere Bedürfnisse kommunalnogohozyaystva usw.

J. Z. erstreckt sich nicht auf den Bau und Wiederaufbau von Häusern, unabhängig davon, wer dient ihnen als Investor, Kunde und Auftragnehmer.