Gemeinschaft Unabhängiger Staaten
- Interstate Vereinigung von Belarus, Russland und der Ukraine gebildet.
Für die Zwecke der Zusammenarbeit in den politischen, wirtschaftlichen, humanitären, kulturellen und anderen Bereichen des 8. Dezember 1991 hatte das Unternehmen einen Vertrag zur Gründung der GUS unterzeichnet. 21. Dezember 1991 wurde er verbunden durch Aserbaidschan, Armenien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan unterzeichnet die Erklärung über die Ziele und Grundsätze der GUS. CIS-Charta im Jahr 1993 angenommen wurde, sieht vor:
1) die Gewährleistung der Menschenrechte und Freiheiten;
2) Koordinierung der außenpolitischen Tätigkeit;
3) die Zusammenarbeit bei der Bildung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums;
4) die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Verkehrs- und Kommunikationssysteme;
5) Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt;
6) Fragen der sozialen und Einwanderungspolitik;
7) die Bekämpfung der organisierten Kriminalität;
8) die Zusammenarbeit in der Verteidigungspolitik und den Schutz der Außengrenzen.
Organe der GUS:
1) Der Rat der Staats-;
2) Der Rat der Außenminister;
3) Interstate Wirtschaftsrat;
4) Inter-Parlamentarischen Versammlung;
5) Die Koordinierung und Advisory Committee.
In einigen Aktivitäten, zusammen mit der realen darf im zugehörigen Mitglied der GUS teil.
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