Legal Enzyklopädie. Buchstabe D

ACTION gestio

- Freiwillige Maßnahmen von einer Person zum Wohle der anderen, ohne dass diese keine Autorität, sie zu begehen.

Eine Person, die in einem anderen das Interesse, sie ist verpflichtet, die Person zu informieren besorgt und für seine Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung der Aktionen zu warten. Nicht Beiträge benötigt, wenn die Aktionen in Anwesenheit der betroffenen Person durchgeführt werden.

Wenn Ablehnung interessierte Person zu seinem Vorteil Aktionen Person begangen müssen sie sofort zu stoppen. Andernfalls werden alle Konsequenzen auf ihn fallen.

Die Aufwendungen durch eine Person entstanden in den Interessen anderer handelt, wird von der betreffenden Person erstattet. Das Recht auf Entschädigung erhalten bleibt und wenn die Aktion nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt hat.

Eine Person, deren Aktionen in einem anderen Interesse

Es hat sich zu einem positiven Ergebnis geführt hat, Anspruch auf Entschädigung von der betroffenen Person.

Eine Person, die im Interesse der anderen fungiert, ist verpflichtet, einen Bericht an die Person mit Angabe der Erträge und Aufwendungen betreffenden vorzulegen.

Wenn eine Person Handlungen begangen hat, die zu einer ungerechtfertigten Bereicherung einer anderen Person geführt haben, ist der Käufer verpflichtet, das Opfer zu Unrecht erworben oder gespeichert Eigentum zurückzukehren. Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Opfer für den tatsächlichen Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbs oder Verlust der zu Unrecht empfangene Eigenschaft Käufer in Art zurückkehren muss von dem Opfer entstandenen kompensieren.

Bei der Durchführung der in einem anderen das Interesse der betreffenden Person oder an Dritte zu schädigen, wird er durch den Schädiger in vollem Umfang kompensiert werden.

Aufgaben der Transaktion auf die Person übertragen, in deren Interesse es ist getan, wenn sie von dieser Person zugelassen ist, und hat die Zustimmung der Kreditgeber.