Legal Enzyklopädie. Buchstabe D

FREIWILLIGE VERZICHT VERBRECHEN

- Ist die Einstellung einer Person für ein Verbrechen oder die Beendigung der Aktionen vorbereitet (Untätigkeit)

direkt an der Begehung eines Verbrechens gerichtet, wenn die Person sich der Möglichkeit bewusst war zu Ende, das Verbrechen zu bringen.

Das Wesen der D. O. ist, dass die Person freiwillig von dem Abschließen eines Verbrechens bis zum Ende abgelehnt hat, obwohl es eine solche Möglichkeit.

D. O. von Verbrechen ist nur in der Phase der Vorbereitung für ein Verbrechen und versucht Verbrechen.

Motive D. O. kann unterschiedlich sein: sorry für das Opfer, Reue, Angst vor Strafe, sondern das Hauptmotiv ist freiwillig, nicht gezwungen Verzicht; unabhängigen juristischen Wert, sie nicht haben.

D. O. zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

1) Weigerung, das Verbrechen zu Ende zu bringen, soll freiwillig sein, das heißt, möglich auf eigene Initiative und ohne Zwang durch andere. Zwangs Ablehnung nicht vor Haftung, da seine Handlungen unter den Zeichen des Versuchs, fallen ein Verbrechen zu begehen;

2) D. O. muss unbedingt, das heißt, Finale (initiiert Verbrechen nicht mehr vollständig, und nicht zu der Zeit);

3) Er hat sich freiwillig verweigert, muss der Täter von der Möglichkeit bewusst sein, von einer kriminellen Plan zu Ende zu bringen, das heißt in einer bestimmten Situation war die Person, objektiv der Lage, alle kriminellen Handlungen irgendwelcher Umstände durchführen, die nicht stören;

4) D. O. nur auf der Stufe der Vorbereitung oder in der Phase der unvollendeten Verbrechen.

Diese Zeichen müssen zusammen betrachtet werden, da die Abwesenheit von mindestens einer von ihnen das Fehlen von D. O. zeigt

Es darf keine Person für ein Verbrechen strafrechtlich verantwortlich, wenn er sich freiwillig und endgültig verweigert, das Verbrechen zu Ende zu bringen.

Eine Person, die freiwillig geweigert hat, zu

das Verbrechen zu Ende zu bringen, wird strafrechtlich haftbar gemacht werden, wenn sie tatsächlich Gesetz enthält eine andere corpus delicti begangen. (Zum Beispiel kann eine Person mit der Absicht, Diebstahl von Gegenständen von besonderem Wert aus einem Antiquitätengeschäft auf dem Weg zu verpflichten, es angegriffen wird, und hat bereits den Laden, weigerte sich, das Verbrechen zu begehen).

Der Organisator des Verbrechens und die Anstifter des Verbrechens sind strafrechtliche Haftung nicht unterliegen, wenn unverzüglich es an Behörden oder andere aktive Maßnahmen berichtet seine Ausführung bis zum Ende verhindert.

Accomplice Verbrechen von kriminellen Haftung befreit, wenn er Koch Verbrechen verhindert.

D. G. Institut muss aus dem aktiven Reue zu unterscheiden:

1) D. O. möglich in den Stadien der Vorbereitung und unfertigen Kriminalität; aktive Reue - nach ein Verbrechen zu begehen;

2) aktive Reue - aktives Verhalten, ist es bei der Unterstützung der Opfer für Schäden, ausgedrückt; D. O. - passives Verhalten;

3) schließt nicht aus, die aktive Reue

Verbrechen handeln. Der Täter ist strafrechtlich verantwortlich, und Reue wird als mildernde Umstände berücksichtigt werden; 4) Buße - das Motiv der Reue.