Legal Enzyklopädie. Buchstabe W

Zollkontrollzone -

Teil des Territoriums der Russischen Föderation, die in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation durch die Zollverfahren für die Zwecke der Ausübung seiner Tätigkeit um die Einhaltung der Zollvorschriften zur abgelöst wird.

Zollkontrollzonen für die Zwecke der Zoll etabliert Kontrolle in den Formen der Zollkontrolle und Zollabfertigung von Waren und Transportmitteln, Lagerung und Handhabung unter Zollaufsicht. Darüber hinaus ist für die Lagerung von Waren und Fahrzeugen und deren Bewegung die Zollkontrollzone unter Zollaufsicht etabliert.

Zollkontrollzonen sind unterteilt in:

1) konstant - mit dem Ziel, sie auf die Waren, die unter Zollkontrolle zu stellen;

2), um die Zeit - für die rasche Umsetzung von Maßnahmen zur Zollkontrolle für die Herstellung einer Zoll

Abfertigung von Waren und Fahrzeuge außerhalb der Bereiche der Zolloperationen, sowie die Notwendigkeit einer Prüfung oder Inspektion von Waren und Fahrzeugen, die von den Zollbehörden außerhalb permanente Zollkontrollzonen nachgewiesen.

Zeitzone wird für die Entscheidung des Leiters der Zollbehörde oder sein Stellvertreter erstellt. Einsatzzeitzone ist es, Möglichkeiten für die notwendigen operativen Maßnahmen bei der Umsetzung der Zollkontrolle Ziel zu schaffen. Zur gleichen Zeit, um den richtigen Bedingungen für die Durchführung der Zollkontrollen zu gewährleisten, einschließlich der reibungslosen Umsetzung der Zollbehörden ihrer Aufgaben getrennten Platzbedarf. In ausgewählten Bereichen, die entsprechenden Modus.

RF Zollkodex schränkt die Bewegungsfreiheit und die Aktivität innerhalb der Zollkontrollzonen. Solche Einschränkungen sind so eingestellt, unabhängig davon, ob diese Zonen sind temporär oder dauerhaft. In Bezug auf die Produktion und andere kommerzielle Aktivität, Bewegung

Waren, Fahrzeugen und Personen, einschließlich der Beamten von den anderen staatlichen Behörden, berechtigungsbasierte Verfahren ist in den Zollkontrollzonen eingerichtet. Beschlussfassung über die Durchführung der Maßnahme oder Bewegung gibt dem zuständigen Zollbehörde. In diesem Fall ist der Zugang zu Zollkontrollzonen ist mit der vorherigen Mitteilung der Zollbehörden durchgeführt. Diese Grenzwerte sind für den reibungslosen Betrieb der Zollbeamten zu gewährleisten.

Die Behörde, die die Reihenfolge der Errichtung und Benennung der Zollkontrollzonen zu schaffen, sowie die Anforderungen für sie an die Bundesexekutivorgan im Bereich der Zoll autorisiert delegiert. Die Ausnahme ist der Zollkontrollzone entlang der Zollgrenze geschaffen. Die Einrichtung solcher Zonen werden von der Regierung genehmigt werden.

Personen die Beförderung von Gütern und Fahrzeugen über die Zollgrenze, Zollagenten (Vertreter), Inhaber von temporären Lagerhallen, Inhaber von Zolllager und Zollträger sind verpflichtet, den Zollbehörden zu stellen, die Dokumente und Informationen, die Einreichung von denen durch den Zollkodex festgelegt ist. Die Zollbehörde wird ersucht, die Dokumente und Informationen für Zollkontrollen erforderlich, schriftlich und setzt die Dauer ihrer Präsentation, die für diesen Zweck ausreichend sein sollte. Diese Frist kann verlängert werden.

Bei der Durchführung der Zollkontrolle nicht verursacht Schäden an dem Träger erlaubt, Erklär, ihre Vertreter, Inhaber von Zolllagern der vorübergehenden Lagerung, Inhaber von Zolllagern, anderen interessierten Parteien, sowie Waren und Fahrzeugen. Verluste durch illegale Entscheidungen und Handlungen (Untätigkeit) von den Zollbehörden oder ihre Beamten im Zuge der Umsetzung der Zollkontrolle, werden in vollem Umfang kompensiert werden, einschließlich entgangener Gewinne. Verluste durch gesetzliche Maßnahmen und Entscheidungen der Zollbehörden und ihre Beamten werden nicht erstattet.

Formen der Zollkontrolle sind:

1) Prüfen von Dokumenten und Informationen, mündliche Befragung;

2) erhalten Erklärungen;

3) Zollaufsicht;

4) Zollkontrolle von Waren und Fahrzeugen;

5) Zollabfertigung von Waren und Fahrzeugen, persönliche Inspektion;

6) überprüfen Kennzeichnung Sondermarken, die Verfügbarkeit dieser Kennzeichen;

7) Inspektion von Räumlichkeiten und Gebiete für die Zwecke der Zollkontrolle, Zollkontrolle;