Legal Enzyklopädie. Der Buchstabe K

Kategorien von Verbrechen

- Die Aufteilung der Straftaten nach Art und Grad der öffentlichen Gefahr abhängig. Die Gründe für die Trennung kriminelle Gruppen sind eine Form der Strafe, und die Größe der Strafe.

Artikel 15 des Strafgesetzbuches sieht vier Kategorien von Verbrechen:

1) ein kleines Schwerkraft;

2) mittlerer Schwere;

3) ernst;

4) sehr ernst.

Kleinere Straftaten werden vorsätzliche und unbedachte Handlungen sein, von denen durch das Strafgesetzbuch vorgesehen die maximale Strafe für die Begehung, nicht mehr als 2 Jahre Freiheitsentzug von mehr als (Art. 2, Art. 15 des Strafgesetzbuches).

Weniger schwerwiegende Verbrechen ist, von denen eine vorsätzliche Straftat für die Kommission die Höchststrafe für das Strafgesetzbuch vorgesehen sind, nicht mehr als 5 Jahre im Gefängnis nicht überschreitet und

fahrlässige Handlungen, für die Begehung die Höchststrafe für das Strafgesetzbuch der Russischen Föderation, der mehr als 2 Jahren Haft (Art. 3 von Art. 15 des Strafgesetzbuches) zur Verfügung gestellt.

Grave Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen für die Begehung von denen sein, die Höchststrafe im Strafgesetzbuch vorgesehen sind, nicht mehr als 10 Jahren Haft (Art. 4, Art. 15 des Strafgesetzbuches).

Besonders schwere Straftat ist eine vorsätzliche Handlung für die Begehung von denen das Strafgesetzbuch eine Gefängnisstrafe für einen Zeitraum schreibt von mehr als 10 Jahren oder eine schwerere Strafe (Art. 5, Art. 15 des Strafgesetzbuches).

Somit ist ein Kavaliersdelikt, mäßige bis schwere Straftaten gehören sowohl vorsätzliche und rücksichtslosen Verbrechen, und nur besonders schweren vorsätzlichen Verbrechen umfassen.

Der Wert der Teilung der Verbrechen in Kategorien nach dem Grad der öffentlichen Gefahr abhängig ist nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch bei:

1) Definition eines gefährlichen oder besonders gefährlich recidivism;

2) die Einrichtung einer kriminellen Vereinigung (Artikel 35 des Strafgesetzbuches) .;

3) Die Überzeugung von einer Person zu einer Haftstrafe (eine Art Strafanstalt und Modus werden bestimmt in Abhängigkeit von der Kategorie des Verbrechens);

4) die Freisetzung von Minderjährigen von strafrechtlicher Verantwortung oder Strafe für das Verbrechen von geringer oder mittlerer Schwere;

5) Die Vereinbarkeit mit dem Opfer oder der aktiven Reue an der Kavaliersdelikt, usw.