Legal Enzyklopädie. Buchstabe L

LISTING

- Die Einbeziehung von Wertpapieren in der Angebotsliste der Börse auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Emittenten von Wertpapieren und auf der Grundlage des Vertrages mit der Verwaltungsgesellschaft der Investmentanteile der Einheit Investmentfonds.

Die Angebotslisten enthalten Wertpapiere, die festgelegten gesetzlichen Anforderungen und den Anforderungen der normativen Rechtsakte des Bundesexekutivorgan für den Wertpapiermarkt zu erfüllen. Die Börse hat das Recht haben, zusätzliche Anforderungen festzustellen sind in den Angebotslisten von Wertpapieren enthalten.

Zulassung zum Handel an der Börse möglich ist, ohne den Weg L. Verfahren in Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Zulassung von Wertpapieren zum Handel ohne L. Verfahren

Die Börse, die Dienstleistungen bietet Abwicklung von Transaktionen mit Wertpapieren zu erleichtern, ist verpflichtet, Notierungsvorschriften zu erlassen und (oder) die Regeln für die Zulassung von Wertpapieren zum Handel ohne auflistet.