Legal Enzyklopädie. Der Buchstabe H

Erbrechte der Beteiligung an einer Konsumgenossenschaft zusammen.

AN diese Rechte durch BGB geregelt. Die Zusammensetzung der Verbraucher kooperatives Mitglied tritt sein Erbe teilen.

Konsumgenossenschaft genannt, eine freiwillige Vereinigung von Bürgern und juristischen Personen auf der Grundlage der Mitgliedschaft, um Material und andere Bedürfnisse der Teilnehmer gerecht zu werden, durchgeführt von seinen Mitgliedern "Immobilien-Aktien zu kombinieren.

Konsumgenossenschaft gelten für gemeinnützige juristische Personen, ist der Zweck ihrer Tätigkeit nicht auf Gewinn.

Der Zweck der Übung ist eine Konsumgenossenschaft Handel, Beschaffung, Produktion und andere Aktivitäten, um die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu erfüllen.

Die Beziehung zwischen dem Verbraucher Genossenschaft und ihre Mitglieder sind dringend, wenn ein Mitglied des Gehäuses, wobei das Gehäuse und den Bau, Ferienhaus, Garage oder in anderen Konsumgenossenschaft, die anderen Personen gemacht paenakopleniya berechtigt voll ihren Anteil Beitrag für eine Wohnung, Ferienhaus, Garage, sonst Räumlichkeiten, die von der Genossenschaft, diese Personen zur Verfügung gestellt, das Recht auf die Eigentums erwerben.

Heir zu dem Gehäuseteil, Urlaub oder andere Konsumgenossenschaft hat das Recht, in den jeweiligen Mitgliedern der Genossenschaft in Kauf genommen werden, und solche Nachfolger kann nicht die Zulassung zu den Genossenschaftsmitglieder verwehrt werden.

Für die Erben soll, die richtige Wahl behalten: entweder eine kooperative verbinden - ein Mitglied zu werden oder nicht in kooperativer und Nachfrage Zahlung des Beitrags des Erblassers zu betreten.

Für die Anerkennung der Bürger Genossenschaften Verbraucher notwendig ist, den folgenden Kriterien entsprechen:

1) freiwillige Vereinigungen von Bürgern;

2) der Zweck der Schaffung der Genossenschaft -udovletvorenie Bedürfnisse ihrer Mitglieder;

3) Einkünfte aus der Tätigkeit der Genossenschaft sind unter den Mitgliedern verteilt;

4) frei Austritt aus der Genossenschaft mit der Zahlung des Beitrags;

5) nach der Zahlung eines Anteils vollständig Genossenschafter Besitz bestimmter Eigentum erwerben kann (Wohnung, Garage, etc.) .;

6) Die Tochtergesellschaft Verantwortung der Mitglieder der Genossenschaft für die Verpflichtungen des letzteren.

Konsumgenossenschaften, je nach den Zielen der Tätigkeiten und Funktionen können in drei Gruppen unterteilt werden:

. 1) Die Konsumgesellschaft (Beschaffung, Vertrieb, etc.), deren Aktivitäten der Konsumgenossenschaften geregelt werden;

2) landwirtschaftliche Genossenschaften (Gartenarbeit, Viehzucht, etc.), in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die landwirtschaftliche Zusammenarbeit tätig .;

3) spezialisierte Genossenschaften (Gehäuse, suburban, Garage, etc.).

Bestimmte Rechtsakte ins Auge gefasst insbesondere dann, wenn N. auf die Teilnahme an bestimmten Arten von Konsumgenossenschaften der verwandten Schutzrechte.

Im Falle des Todes eines Mitglieds der Kreditkonsumgenossenschaften der Bürger auf seine Erben, wenn sie nicht Mitglieder der Kreditkonsumgenossenschaft Bürger sind und wollen nicht oder können nicht Mitglieder der Kreditkonsumgenossenschaften der Bürger werden, so wird der Barwert des Anteils der Eigenschaft der Kreditkonsumgenossenschaft Bürger bezahlt werden, auf den Anteil des Beitrages des Verstorbenen Kredit Mitglied entsprechenden Konsumgenossenschaft der Bürger in Höhe von Aktien Beiträge der Kreditkonsumgenossenschaft Bürger.

Im Falle des Todes eines Gesellschafters kann seine Erben in der Konsumgesellschaft akzeptiert werden, sofern nicht anders von der Charta der Konsumgesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Verbraucher können sich an die Erben seines Anteils Beitrag übertragen und kooperativer Zahlungen.

Erben des verstorbenen Aktionär seines Anteils Beitrag und kooperative Zahlungen werden in der Reihenfolge übertragen, die durch die Charta der Konsumgesellschaft vorgesehen ist. Das Recht, in der Hauptversammlung der Konsumgesellschaft und andere Rechte der Aktionäre an die Erben nach teilnehmen können, werden nicht übertragen.

Die Frage, wer von den Erben kann in dem Fall als Mitglied einer Konsumgenossenschaft angenommen werden, wenn ein Anteil des Erblassers auf mehrere Erben gingen, sowie Verfahren, Methoden und den Zeitpunkt der Zahlung der Erben, die nicht Mitglieder der Genossenschaft waren, werden sie auf die Beträge oder die Auslieferung berechtigt anstelle von Eigentum Natur, wie vom Gesetz der Konsumgenossenschaften und die konstituierenden Dokumente der Organe bestimmt.

Bei der Bestimmung Priorität für die Zulassung von mehreren Erben Co-op-Mitglieder in der Gegenwart scheint es, dass der Vorteil von Personen genossen werden, die mit dem Erblasser lebten zusammen, und verwenden Sie sie in Verbindung mit der Eigenschaft, dass nach der vollständigen Bezahlung des Aktie erworben werden.

Es ist auch möglich, die Annahme der Genossenschaft im Falle von mehreren Erben Einheitsabschnitt, sowie das erworbene Eigentum.