Legal Enzyklopädie. Der Buchstabe P

Gegenseitigkeit

- Ein grundlegendes Prinzip, das für die Zusammenarbeit der Staaten unabdingbar ist.

Ausgedrückt in der gegenseitigen Anerkennung eines Staates des Rechtssystems und Schwellen subjektiven Rechte eines anderen Staates.

die Rechte in der Russischen Föderation, welche auf Grundlage des ausländischen Rechts anerkannt.

Im internationalen Privatrecht der Gegenseitigkeit - die gegenseitige Bereitstellung eines bestimmten Modus oder die Rechte der ausländischen Bürger und juristische Personen.

Reziprozität in einem internationalen Vertrag - der Zweck des Staates, seine Bürger und Organisationen im Ausland Verwendung bestimmter Rechte zu gewährleisten.

In den Beziehungen Russlands mit ausländischen Staaten die gegenseitige Bereitstellung von Bürgern und Organisationen aus dem gleichen Umfang der Rechte ist aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme nicht möglich. Der Umfang der Rechte nicht die gleichen sein.