Legal Enzyklopädie. Der Buchstabe C

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- Aktionen von Bürgern und juristischen Personen, bei der Einrichtung, Änderung oder Beendigung der bürgerlichen Rechte und Pflichten richtet.

C. im Zivilrecht - ist die häufigste Rechts Tatsache, die die Grundlage der Herkunft, Änderung oder Beendigung des Bürger Beziehungen.

Wie es ist, gekennzeichnet als:

1) der Rechtsakt;

2) legitime Rechtswirkung;

3) ein Akt, der manifestierten Willen der Person ist Begehung der Handlung;

4) die Wirkung einer bestimmten Person, die auf die Errichtung, Änderung oder Beendigung von Rechten und Pflichten.

Einstufung C.:

1. Nach der Anzahl der Parteien notwendig, sie zu begehen, stehen sie heraus:

1) unilateral C, dh, C, für die die Kommission in Übereinstimmung mit dem Gesetz, andere Rechtsakte oder durch Vereinbarung der Parteien notwendig und ausreichend ist Ausdruck des Willens einer Partei;

2) Zwei-Wege S., dh C, die notwendig ist, einen kohärenten Ausdruck des Willens der beiden Parteien durchzuführen;

3) Multilaterale S. (Vertrag) - ES, für den Abschluss von denen muss ein Ausdruck des vereinbarten Willen von drei oder mehr Parteien. Für multilaterale C zeichnet sich dadurch aus, dass die Aktionen der Parteien bei der Verwirklichung der gemeinsamen Ziele ausgerichtet.

2. Auf dem Kriterium des Verhältnisses von Rechten und Pflichten zugeordnet sind:

1) Ausgleichs C, bei denen die Bereitstellung von etwas auf der einen Seite entspricht der Bereitstellung eines Zählers auf der anderen Seite;

2) unentgeltlich C, bei der die Bestimmung auf der einen Seite gibt es keine Bestimmung des Zählers.

Artikel 157 des BGB stellt auch für die folgenden Arten von MS, wie zB:

1) C, hergestellt unter einer aufschiebenden Bedingung, - bei dem die Parteien die Entstehung von Rechten und Pflichten je nach den Umständen, in Bezug auf die es nicht bekannt ist, wird es kommen oder nicht kommen;

2) C, hergestellt unter einer auflösenden Bedingung, - wenn die Parteien die Beendigung seiner Rechte und Pflichten gemacht haben, je nach den Umständen, in Bezug auf die sie nicht bekannt, es wird kommen oder nicht kommen.

Die Transaktionen werden entweder mündlich oder schriftlich (einfach oder notarielle) hergestellt.

Nach Art. 158 des BGB C, die mündlich gestellt werden kann, ist es in dem Fall perfekt betrachtet, in dem das Verhalten der Person (Aktion schlüssig) es ist klar, es wird es machen.

Nach Art. 161 BGB muss schriftlich erfolgen, mit Ausnahme von S. erfordern Beurkundung:

1) C. Einheiten untereinander und mit den Bürgern;

2) S. Bürger miteinander in einer Menge von nicht weniger als das Zehnfache des gesetzlichen Mindestlohns, und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen - unabhängig von der Transaktionsbetrag.

Die Einhaltung der einfachen Schriftform ist für MS nicht erforderlich, die oral durchgeführt werden können, und zwar:

1) C, für die das Gesetz oder die Vereinbarung zwischen den Parteien nicht schriftlich erstellten (einfach oder notarielle) bilden;

2) C, die von den Parteien vereinbart werden können, geschlossen mündlich, es sei denn, es auf das Recht, andere Rechtsakte oder des Vertrages verstößt.

Bei Nichtbeachtung der einfachen Schriftform C zu erfüllen, um die Parteien des rechten im Streitfall entziehen, um Bestätigung C. und seine Bedingungen für die Aussage beziehen, aber nicht entziehen ihnen das Recht geschrieben zu geben und andere Beweismittel. Darüber hinaus Scheitern mit der einfachen Schriftform C. bringt seine Ungültigkeit nachzukommen.

Das Gesetz sieht gemäß Art auch C. beurkundet. 163 des BGB Beurkundung C wird von der Kommission auf der Bescheinigung Text Notar oder einer anderen offiziellen, von dem Recht eines Notariatsaktes zur Durchführung durchgeführt.

Beurkundungs ​​S. unbedingt:

1) in den Fällen, in dem Gesetz festgelegt;

2) in den Fällen, durch Vereinbarung der Parteien, zumindest nach dem Gesetz für diese Art von C. Diese Form ist nicht erforderlich.

Bei Nichtbeachtung der notariellen Form (und in den gesetzlich geregelten Fällen - die Forderung der staatlichen Registrierung C) zu beobachten, wird die Ungültigkeit zur Folge haben. C. Dies wird als vernachlässigbar angesehen.