Legal Enzyklopädie. Der Buchstabe C

Selbstregulierungsorganisationen

gewerbsmässigen Marktteilnehmer - eine freiwillige Vereinigung von professionellen Teilnehmer des Wertpapiermarktes, die auf der Grundlage des Gesetzes "Über den Wertpapiermarkt" tätig und arbeitet nach den Grundsätzen der Non-Profit-Organisationen. SO etabliert:

1) Sicherstellen, dass die Bedingungen der beruflichen Tätigkeit von Wertpapiermarktteilnehmer;

2) entsprechen den Standards der Berufsethik in den Wertpapiermarkt;

3) zum Schutz der Interessen der Inhaber von Wertpapieren, anderen Mitgliedern der C O.

4), um die wirksame Anwendung dieser Bestimmungen und Normen der Operationen mit Wertpapieren gewährleisten.

So hat es das Recht auf:

1) Informationen über die Ergebnisse der Inspektionen seiner Mitglieder zu empfangen;

2) zu entwickeln, Regeln und Standards, die Überwachung der Einhaltung ihnen;

3) Entwicklung von Ausbildungsprogrammen und Pläne im Einklang mit den Qualifikationsanforderungen des Bundesorgan

Exekutivbehörde für den Wertpapiermarkt, zu trainieren, Offiziere und Mitarbeiter SO, die Qualifikation der Beamten, um zu bestimmen, ihnen zu geben,

Platz alifikatsionnye Zertifikate.

SO, mindestens zehn gewerbsmässigen Marktteilnehmer etabliert, für den Wertpapiermarkt unter der Aufsicht des Bundesexekutivorgan fungiert.

Anforderungen an S. A.:

1) Die berufliche Qualifikation des Personals;

2) die Regeln und Normen des Berufsstandes;

3) Regeln, die Preismanipulation beschränken;

4) die Verfügbarkeit der Dokumentation, Aufzeichnungen und Berichterstattung;

5) die minimale Höhe der Eigenmittel;

6) Eingaberegeln, Ausgang, Ausschluss aus der Organisation eines professionellen Teilnehmer des Wertpapiermarktes;

7) die Verteilung der Kosten, Nutzen, Gebühren an die Mitglieder, auf.

8) zum Schutz der Rechte der Kunden, die Ansprüche und Beschwerden von Kunden bewerten - Mitglieder auf.

9) Sanktionen und andere Maßnahmen gegen Mitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, On.

10) die Kontrolle über die Umsetzung von Sanktionen und Maßnahmen und deren Aufzeichnungen;

11) Gewährleistung der Transparenz der Informationen für Audits.

Für SO stellt die folgenden Regeln:

1) Abschluss, Registrierung und Bestätigung von Wertpapiertransaktionen;

2) Operationen (Clearing und (oder), Zahlungsverkehr);

3) Anmeldung und Rechnungsunterlagen;

4) die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern, auf.

5) Verfahren für die Bereitstellung von Informationen;

6) Bereitstellung von Dienstleistungen für Personen, die nicht Mitglieder der SO