Legal Enzyklopädie. Buchstabe Y

Die Zahlung einer Versicherungsprämie

(in

obligatorische Krankenversicherung) - von den Unternehmen Gebühren, Organisationen, Institutionen und sonstigen Geschäftseinheiten in den Mengen von Bundesgesetzen festgelegt, in Bezug auf aufgelaufenen Löhne, von denen in Übereinstimmung mit dem russischen Gesetz gemacht Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung.

Die Versicherungsprämien werden aus Mitteln zugeteilt für Löhne vergeben, ohne Abzug von relevanten Steuern und unabhängig von Finanzierungsquellen in den Summen.

Die Versicherungsprämien sind nicht für die folgenden Arten von Zahlungen in Rechnung gestellt:

1) Entschädigung für nicht genommenen Urlaub;

2) Abfindung;

3) Ausgleichszahlungen innerhalb der Normen durch die Gesetzgebung festgelegt;

4) Kosten der ausgegebenen Arbeitskleidung, Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstungen, Seifen und andere Reinigungsmittel, Milch und präventive Ernährung oder Entschädigung der Mitarbeiter der von ihnen für den Kauf von Spezialkleidung, Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstung anfallen;

5) den Wert der freien Lebensmittelrationen;

6) die Kosten von Gutscheinen für Wellness-Behandlung und Erholungsheime, durch den Fonds für soziale Entwicklung bezahlt;

7) die Kosten für die Wohnungen kostenlos angeboten, Dienstprogramme, Reisetickets oder die Erstattung ihrer Kosten;

8) die Erstattung der Kosten, die der Mitarbeiter im Zusammenhang mit Reisen, Transport von Eigentum und die Anmietung von Räumlichkeiten entstehen, bei der Übersetzung oder Verschieben in einen anderen Ort zu arbeiten;

9) Anreizzahlungen;

10) Geldpreise vergeben für Preise bei Wettbewerben, Shows, Wettbewerbe und andere ähnliche Veranstaltungen;

11) Stipendien für die Arbeitnehmer in Bildungseinrichtungen, sowie von den Unternehmen für Studenten bezahlt, zielte auf die Ausbildung unterbrochen werden;

12) Leistung gezahlt von den Unternehmen für junge Fachkräfte für die Feiertage nach höheren oder sekundären besondere Bildungseinrichtungen;

13) Dividenden auf Aktien;

14) Leistungen des Sozialversicherungsfonds aus Russland gezahlt werden;

15) Zahlung, eine einmalige oder Ausgleichscharakter tragen.