Legal Enzyklopädie. Der Buchstabe X

FAHRLÄSSIGKEIT

(Strafrecht) -prestuplenie gegen die Regierung, Interessen des öffentlichen Dienstes und Service in der Kommunalverwaltung; Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Amtspflichten zu unfairen oder nachlässige Haltung gegenüber Service zurückzuführen ist.

Ziel Gelegenheit für eine unsachgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben können durch externe Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens bestimmt werden.

Subjektive Gelegenheit für

unsachgemäße Leistung durch einen Beamten von seinen Aufgaben richtet sich nach dem Gegenstand seiner persönlichen Qualitäten, auf das Niveau der Ausbildung, es

Qualifikationen.

Ein Beamter kann nicht strafrechtlich in Abwesenheit von objektiven oder subjektiven Merkmale haftbar gemacht werden.

Die Folge von H. wirkt großen Schaden zu verursachen.

Die subjektive Seite des Verbrechens durch eine nachlässige Form von Schuld durch kriminelle Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit ausgedrückt gekennzeichnet.

Wenn der Verbrecher Frivolität Täter sieht die Möglichkeit des Auftretens

sozial gefährliche Folgen seiner Handlungen oder Unterlassungen, aber ohne ausreichende Gründe zuversichtlich auf ihre Prävention gezählt.

Wenn grob fahrlässig nicht die Folgen der Offensive vorausgesehen hat, obwohl Sorgfalt und Umsicht sollte und sie hätte voraussehen können.

Qualifikationsmerkmale der Verbrechen Handlungen wirken durch Fahrlässigkeit zur Folge: die Zufügung schwerer Körperverletzung; Tod einer Person; der Tod von zwei oder mehr Personen.

H. Das Thema ist offiziell.