Legal Enzyklopädie. Buchstabe E

BEIRAT den Wertpapiermarkt

- Ein Beratungsgremium der Bundesexekutivorgan für den Wertpapiermarkt. ES R. B. C. besteht aus:

1) Vertreter der staatlichen Stellen und Organisationen, deren Tätigkeit für die Regulierung der Finanzmärkte und Wertpapiermarkt im Zusammenhang;

2) den gewerbsmässigen Marktteilnehmer;

3) Selbstregulierungsorganisationen der gewerbsmässigen Marktteilnehmer;

4) Gewerkschaften, Verbände und andere gemeinnützige Organisationen;

5) unabhängige Experten.

Die Zusammensetzung der ES P. T. B. gewerbsmässigen Marktteilnehmer wählen ihre Kandidaten für die nationale Konferenz der professionellen Teilnehmer des Wertpapiermarktes, die von der Bundesexekutivorgan für den Wertpapiermarkt organisiert.

Die ausgewählten Bewerber werden als Teil der ES R. B. C. Entscheidung des Bundesexekutivorgan für den Wertpapiermarkt zugelassen.

Beschluss des Allrussischen Konferenz der professionellen Teilnehmer des Wertpapiermarktes etabliertes Verfahren für die Nominierung der professionellen Teilnehmer des Wertpapiermarktes, Durchführung und Abstimmung im ES P. T. B. Zählen

Vorsitzender des ES P. T. B. gewählten Mitglieder ES R. C. B. und vom Vorsitzenden des Bundesorgan genehmigt

Exekutivbehörde für den Wertpapiermarkt.

Die Kandidaten von staatlichen Stellen in der SR E. B. Ts durch diese Regierungsstellen vertreten und durch die Entscheidung der Federal Communications Commission genehmigt.

ES R. B. Ts durchführt:

1) Vorbereitung, vorläufige Erörterung von Fragen, die mit der Ausführung der Befugnisse der Bundeskommission zugeordnet sind;

2) die Entwicklung von Vorschlägen zu den wichtigsten Bereichen der Wertpapierregulierung;

3) Vorprüfung der Entwürfe zu Entscheidungen, die von der föderalen Exekutivbehörde für den Wertpapiermarkt getroffen wurden;

4) Veröffentlichung der Verordnungsentwürfe auf Antrag eines Mitglieds des ES P. T. B.

ES R. B. C. von der föderalen Exekutivbehörde für den Wertpapiermarkt kann für bis zu 6 Monaten nach der Einführung der Bestimmungen des Bundesexekutivorgan für den Wertpapiermarkt mit der Mehrheit seiner Mitglieder auszusetzen.