Legal Enzyklopädie. Buchstabe L

FORSTWIRTSCHAFT

- Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Nutzung der Waldressourcen zu gewährleisten, die Effizienz der Waldbewirtschaftung und die Umsetzung einer einheitlichen wissenschaftlichen und technischen Politik in der Forstwirtschaft zu verbessern.

Als L. umgesetzt:

1) Definition der Grenzen der Waldgebiete und die Organisation auf dem Hof ​​Waldgebiete, Nationalparks, staatliche Naturreserven;

2) die Umsetzung der Landarbeiten und spezielle Kartierung von Waldfonds;

3) Bestandsaufnahme der Waldfonds mit Definition von Arten und Alterszusammensetzung der Wälder und deren Zustand;

4) Identifizierung von Relikt Waldvegetation und Wälder von besonders geschützten Gebieten;

5) Identifizierung von Waldflächen in der Notwendigkeit der Durchführung von Fällen und Zwischennutzung, Maßnahmen zur Aufforstung und Wiederaufforstung, Landgewinnung, die Erhaltung und den Schutz der Wälder;

6) Begründung für die Einbeziehung der Wälder zu Gruppen und Kategorien von urheber Ausarbeitung von Vorschlägen für die Übertragung der Wälder von einer Gruppe oder Kategorie von urheber in eine andere Gruppe oder Kategorie;

7) Bestimmung der jährlichen zulässigen Schnitt und die Größe des Zwischen Einschlag;

8) Bestimmung des Umfangs der Maßnahmen zur Wiederaufforstung und Aufforstung, Waldschutz;

9) Bestimmung der Größen der Tochtergesellschaft Waldbewirtschaftung und Vorbereitung von kleineren Waldressourcen, die Größe der Nutzung von Waldfonds für Bedürfnisse der Jagd, Kultur- und Erholungszwecke;

10) Waldbiologie und anderen Erhebungen;

11) Überwachung von Waldbewirtschaftungsplänen. Waldbewirtschaftungspläne auf der LA erstellt und geben eine umfassende Bewertung der Waldbewirtschaftung und Nutzung von Waldfonds der Vorperiode. Die Projekte werden zugelassen und in der Verwaltung der Forstwirtschaft, der kurz- und langfristige Planung und Prognose für die Verwendung von Waldfonds und Finanzierung von Forstarbeiten erforderlich.

L. verbringen Behörden des Bundesorgan der Waldbewirtschaftung.

Verbotene Waldbewirtschaftung und Wald ohne Forsteinrichtung.