Legal Enzyklopädie. Der Buchstabe M

Umweltvölkerrecht

- Zweig des internationalen Rechts, die eine Reihe von Regeln, richtet sich auf die Regulierung

zwischenstaatlichen und anderen internationalen Beziehungen, um die rationelle Nutzung der natürlichen Ressourcen und die Erhaltung der günstigen natürlichen Bedingungen des menschlichen Lebens auf der Erde zum Nutzen heutiger und künftiger Generationen zu gewährleisten.

M. EP regeln das Verhalten der Menschen durch gegenseitige Rechte und Pflichten der Staaten und anderen Themen der internationalen Beziehungen im Bereich der Interaktion der Gesellschaft mit seiner umgebenden Natur zu etablieren.

Gegenstand der Verordnung M. EP sind internationale Umwelt Beziehungen (Beziehungen mit der natürlichen Umwelt verbunden ist).

Derzeit gibt es viele multilaterale universal (global), regionalen und internationalen Übereinkommen, bilaterale Abkommen, die ganz oder

zum Teil für die Umwelt gewidmet und die Nutzung der natürlichen Ressourcen regeln.

Fragen des Naturschutzes, der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen werden durch eine Reihe von Stellen geregelt und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen (ECOSOC, der ECE, UNESCO, FAO, WHO, IAEO), sowie viele internationale Regierungs- und Nicht-Regierungs-Organisationen.

Die Länder aktiv an der Umsetzung der internationalen Übereinkommen teilnehmen:

1) über die biologische Vielfalt;

2) auf den Klimawandel;

3) zum Schutz der Ozonschicht;

4) auf grenzüberschreitender Luftverschmutzung über weite Strecken;

5) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, gefährdet, und andere.