Internationales Wirtschaftsrecht
- Eine Reihe von Prinzipien und Regeln, die Beziehungen zwischen den Staaten auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Zusammenarbeit regeln.
Themen M. EP sind multilaterale und bilaterale Wirtschaftshandelsabkommen, die Handelsbeziehungen in den Bereichen Industrie, Wissenschaft, Technik,
Währungs- und Finanzbereich, Verkehr, Kommunikation, Tourismus, geistiges Eigentum, usw.
Inhalt M. EP definieren die Integrationsprozesse auf globaler (Welt) und regionalen (lokalen) Ebenen. Die wesentliche Rolle durch die folgende Zusammenarbeit in internationalen Organisationen und Gremien gespielt:
1) Die Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO);
2) Die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung;
3) Der Internationale Währungsfonds (IWF);
4) Organisation von Ländern - Erdöl exportierender Länder (OPEC);
5) Die Europäische Union, die Wirtschaftsunion im Rahmen der GUS, sowie die UN regionalen Wirtschaftskommissionen. Internationale Organisationen und Konferenzen sind an der Regulation von Handlungen internationaler Organisationen und Konferenzen aktiv beteiligt.
Unter den Resolutionen der Vereinten Nationen sind:
1) Die Charta der wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten;
2) Erklärung über die neue Weltwirtschaftsordnung.
Handelsabkommen sind von besonderer Bedeutung, als Grundlage Reihe von wirtschaftlichen Beziehungen. In Übereinstimmung mit diesen Vereinbarungen sind für den Handel geschlossen.
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