Legal Enzyklopädie. Buchstabe E

ELEMENTS OF ACTION

- Bestandteile der Maßnahme: das Subjekt, Fundament und Inhalt.

Nach EI Anforderungen sind durch die Art und Methode des Rechtsschutzes bestimmt.

Die Forderung des Klägers dem Beklagten kann bei zwingenden die Beklagte darauf ausgerichtet sein, bestimmte Aktionen auszuführen oder von ihnen abzusehen, das Vorhandensein oder Fehlen einer Beziehung, einer Änderung oder Beendigung der Rechtsbeziehungen zu etablieren.

Die Basis des Anspruchs - die rechtliche Tatsache, die die Klägerin ihre Forderungen an die Beklagte verbindet. die Fakten müssen vom Kläger nachgewiesen werden.

Der Gehalt des Anspruchs - der richtigen Weise zu schützen. Auf den Inhalt der Ansprüche können in Aktionen unterteilt werden:

1) zu vergeben;

2) zu erklären;

3) die Änderung oder Beendigung des Rechtsverhältnisses.