Legal Enzyklopädie. Buchstabe E

EMANZIPATION

- Vollrechtsfähigkeit einer Person unter dem Alter der Volljährigkeit.

E. Ansprüche sollten 16 Jahre alt und arbeiten entweder im Rahmen eines Arbeitsvertrages zu erreichen, oder mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter der unternehmerischen Tätigkeit ausüben.

Es gibt zwei Varianten von E.:

1) mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter von E. durch Beschluss der Vormundschaft und Treu;

2) in Ermangelung einer Vereinbarung - durch Gerichtsbeschluss.

E. ist ein Grund für die Beendigung der Unterhaltspflicht in Bezug auf eine emanzipierte Person.

Emanzipierte minor haftet für die vertraglichen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der Verletzung.